Savaran Weblog – Die Achillesfersen von Hartz IV

Heizkostenpauschalierung ist rechtswidrig!

September 6, 2007 · 6 Kommentare

Der kulturelle Klingelton für den Blog: Parisa

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Mein Fall:

**********29.09.2007 – Sieg! – Sieg! – Toooor!*******(siehe unten)

Im Zweiten Buch  Sozialgesetzbuch steht geschrieben:

§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II
„(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.“

Gib Gas! Über 7 Mio. ALG-II-Bezieher („Hartz IV“) wurden bislang vom Staat bzw. den Kommunen betrogen und mussten aus der Regelleistung (heute für einen Single 351 EUR/Monat) zusätzlich ihre Heizkostenrechnung bezahlen! Benutze meinen Widerspruch und meine Klageschriften(n) als Anregung. Updates folgen je nach Bedarf. Besondere Berücksichtigung finden die neueste Rechtsprechung sowie das Warmwasserzubereitungsproblem.

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Infolge mangelder Kooperationsbereitschaft der ARGE wurde leider eine für die Staatskasse kostenpflichtige Untätigkeitsklage notwendig.

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Nunmehr wurde von mir ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordung sowie eine Klage zur Anheftung an die laufende Untätigkeitsklage als Versuch hinterhergeschickt.

Download als Paket:

Antrag, Widerspruch, Untätigkeitsklage, Klage und Eilantrag, Anhang mit Gesamtschau der sozialgerichtlichen Entscheidungen und Begründungshilfe für unangemessene Wohnungen.doc

 

(Hinweis: Personen der Zeitgeschichte werden zum Zwecke des Aufbaus eines Hartz-IV-Dokumentationszentrums grundsätzlich nicht anonymisiert! Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, zu erfahren, wie sich von Steuergeldern alimentierte Personen verhalten.) 

+++ Update +++ Update +++ Update +++ 10.11.07 +++

Anhang mit Gesamtschau der sozialgerichtlichen Rechtsprechung zum genannten Problem zum Aktualisieren und möglicher Begründung für Betroffene, die in „unangemessenen“ Wohnungen leben, z. B. >45 m² für einen Single.

 

*********** Sieg! ***********

Post vom Sozialgericht Köln sowie der ARGE Rhein-Erft -Widerspruchsstelle-. Meinem Widerspruch bzgl. rechtswidriger Heizkostenpauschalierung wurde abgeholfen. Heizkosten in voller Höhe wurden übernommen. Dass die ARGE im Vorverfahren einknickte, ist einerseits auf die erdrückende Last der Untätigkeitsklage, des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und einer vorsorglichen Klage in gleicher Sache zurückzuführen – also drei Aktenzeichen(!) -, andererseits wurde mal wieder die Klärung von höchst interessanten Grundsatzfragen umgangen: a) Ist die Aufforderung zur Senkung der Heizkosten ein Verwaltungsakt? b) Ist eine Untätigkeitsklage eine reine Bescheidungsklage oder kann man in Ausnahmefällen auch auf Erlass eines Verwaltungsaktes mit speziellem Inhalt klagen? - Der Wissende wird den Wert von Bibliotheken in Rechtswissenschaftlichen Seminaren und den Einsatz von juristischen „Schockwaffen“ schätzen lernen …

Dennoch ist die Frage des Warmwasserpauschalenabzugs noch zu überdenken.

Download:  Abhilfebescheid, Rücknahme Eilantrag und Klageänderungsantrag.PDF

 

P.S.: Not sponsored by Wuppertaler Stadtwerke! Deshalb darf ICH +Tacheles+ reden und muss die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nicht übers Ohr hauen …

 

Hartz IV ist Dreck -

Hartz IV muss weg!

Doch eines, das wird überdauern,

und das sind des alten Persiens Mauern!

 

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Bei Downloadproblemen bitte um Mitteilung über die Kommtarfunktion des Blogs.

Demnächst: Updates der weiteren Story! Allein im Januar 50 Seiten neues Papier! :-) Dritte Klage wegen Prozessverschleppung seitens der verfassungswidrigen ARGE Rhein-Erft eingereicht!

Kategorien: ARGE Rhein-Erft · Faschismus · Georg Hilger · Hartz IV · Herbert Botz (GF) · Nicht kategorisiert · SGB II · Wählt keine SPD-Sozialräuber!
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6 Antworten bis hierher ↓

  • TOMMY // Juli 4, 2008 um 11:33 | Antworten

    Warum gehst Du nicht einfach arbeiten, so wie es viele Millionen in Deutschland und noch viele Millionen mehr in ganz Europa tun? Die Menschenrechtsorganisation wird nichts dagegen haben, wenn Du DEINEN Lebensunterhalt selbst verdienst.

    Auch nur einen Euro an Dich zu geben ist meiner Meinung nach doch absolute Verschwendung, denn Du trittst jeden in den Ars.., der auch nur im Ansatz versucht, DIR zu helfen.

    Geh einfach auf eine einsame Insel im Pazifik, aber bitte auf eine, auf der sonst niemand lebt. Dann kann Dir auch keiner schaden, Fehler machen oder Dir irgendwie zu nahe kommen.

    Du verschwendest eine Unmenge Energie um auf DICH aufmerksam zu machen und Dinge aufzudecken, die
    1. keinen außer DICH selbst interessieren
    2. vollkommen unwichtig sind, wenn man sich in die Gesellschaft einfügt
    und
    3. einfach nur am Leben Teil hat.

    Mich würde einmal interessieren, ob die Software, die Du auf DEINEM Computer hast, alle lizenziert ist. Ach richtig, das ist ja auch wieder so ein Punkt; warum dürfen Unternehmen denn überhaupt Lizenzgebühren verlangen. Sicherlich hast Du schon einige Zeilen ausfindig gemacht, nach denen Du gegen diese Unternehmen vorgehen kannst, weil sie DICH nicht am Ars.. lecken.

    Kommst Du Dir eigentlich nicht total überflüssig vor? Ich meine natürlich einmal angesehen von dem Spaßfaktor. Aber Dein geistiger Müll, den Du an die Behörden und Gerichte schickst, kostet die Allgemeinheit Geld. Denn es müssen Menschen, die von der Allgemeinheit – mit Ausnahme von DIR – bezahlt werden, darauf reagieren und Zeit dafür „opfern“, dass sie versuchen, es DIR recht zu machen.

    Also, tu uns allen, ganz besonders der zahlenden Mehrheit, einen Gefallen und verzieh Dich.

    Danke

  • savaran // Juli 4, 2008 um 8:52 | Antworten

    @TOMMY

    *gäääääääääääääääääääääääääähhhn*

    Zu solch einer mentalen Diarrhoe wie bei dir kommt es vermutlich, wenn man zu viel “Mein Kampf” gelesen hat, der Opa in der SS war und man im Übermaß Gewaltpornographie (= Sadomaso-Zeug) konsumiert. Normalerweise wird hier solchen Dumpfbacken kein Forum geboten, aber echte Demokratie hat eben auch Nachteile, so dass ab und an zur Abschreckung ein paar Halbwilde zu Wort kommen dürfen.

    Nette Grüße nach Nastätten!

    ARGE Rhein-Lahn, Geschäftsstelle Nastätten
    Hoster 8
    56355 Nastätten
    Telefon: 06772/9323-0
    arge-rlk.nastaetten@arbeitsagentur.de

    Man staune, was die ARGE Rhein-Lahn denn mal so vorhatte …….

    http://www.elo-forum.net/hartz-iv/hartz-iv/-20070527531.html

    http://www.chefduzen.de/thread.php?threadid=9944

    Denke immer daran:

    DU lebst noch lustig vor dich hin, weil ICH und Millionen andere dieses miese ALG-II-Almosen erhalten! Denn DU glaubst doch nicht ernsthaft, dass wenn es Hartz IV nicht (mehr) gäbe, DU noch leben würdest? *griiiiiiiinsss*

    Demzufolge sichert Hartz IV auch den sog. “Sozialen Frieden” … Hahahaha!

    Meine Gegenleistung für die Gesellschaft ist, dich nicht in die ewigen Jagdgründe zu befördern. Wo bleibt DEIN Dank????

    - Typisch: Undank ist der Welten Lohn.

    Der_Arge :-)

  • Mark // August 31, 2008 um 3:08 | Antworten

    Hallo Savaran,

    erst mal Respekt zu deiner Seite. Sie ist sehr informativ und kommt auf den Punkt was ich von manchen Foren leider nicht behaupten kann. Würde mich gerne mit dir in Kontakt setzen bzgl. einiger Themen wie z.B. EGV usw. Du scheinst da sehr fit zu sein.

    Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

    Gruss

    Mark

  • savaran // August 31, 2008 um 6:05 | Antworten

    @ Mark

    Hallo,

    besten Dank! :-)

    Im Wesentlichen habe ich nur gegraben … und wurde fündig.

    Eigentlich wird hier weniger Beratung durchgeführt – das ist kaum möglich -, sondern vielmehr der Schwerpunkt auf Informationssammlung und -weitergabe gelegt.

    Das Thema EGV ist recht simpel, insofern die Leute sich zunächst ein Ziel definieren, denn die Strategie ist nur so gut und individuell angemessen, wenn man begreift, dass man sich entweder der Kooperation vor dem Case Management entziehen muss – vgl. die Siebenhaar-Papiere – oder man glaubt dem Unsinnssystem zumindest teilweise und hofft ernsthaft auf eine Zukunft in einem tollen Job …

    Prinzipiell können hier einzelne Grundsatzfragen zur EGV gestellt werden, aber dennoch steht schon alles in den einzelnen Artikeln im Blog geschrieben. Die einzige Hürde ist bei einer Unterzeichnung einer EGV mit „Unter Vorbehalt“, dass man zur Feststellungsklage das Papier individuell zerreißen muss, was sich speziell auf den konkreten Inhalt der EGV bezieht und seltener auf die Umstände der Unterzeichnung. Man findet aber IMMER etwas!

    Grüße
    Der_Arge

  • Mark // September 1, 2008 um 10:34 | Antworten

    Hi,

    und danke für deine Antwort. Das umfangreiche Material habe ich schon gesichtet. Leider bin ich Laie und kein Profi. Daher verstehe ich auch nur die hälfte.

    Im Grunde genommen möchte ich nur ein Grundgerüst/Schema habe wie ich mich verhalten muss um nicht zu meinem Nachteil zu handeln.

    Wie ich sehe bist du sehr fachkundig und hast auch schon den ein oder anderen Sieg gegen die ARGE errungen. Nochmal herzlichen Glückwunsch dazu.

    Ich möchte mich auch wehren. Möchte das aber nicht unbedacht machen. In vielen Foren liest mal viel über dieses Thema. Jedes Forum = eine andere Meinung.

    Ich habe zwei riesen Probleme die mir bevor stehen. Ein SB der mich zu gerne in einen EEJ abschieben will, was ich um jeden Preis verhindern möchte.

    Und eine neue EGV die evtl. bald ansteht. Ich möchte diesmal so mutig sein und Widerstandleisten. Möchte diese EGV mitnehmen. Lesen. Verstehen. Gegenvorschläge machen.

    Es ist aber immer leicht dahergeschrieben. Auf der ARGE sieht das dann doch immer ganz anderes aus, weil ich auch keinen Beistand habe. Was aber nicht weiter tragisch ist. Wie gesagt. Brauche ein Konzept.

    Und nein. Ich bin kein arbeitsfauler Schmarotzer. Falls das für den ein oder anderen den Eindruck erwecken mag.

    Ich bin ein Mensch, der sich nichts mehr gefallen lassen möchte. Der für sein Recht notfalls kämpfen will und der schlicht und ergreifend Hilfe sucht, damit das auch positiv endet. Unzwar positv für mich und nicht für die ARGE.

    Daher wäre ich dir dankbar, wenn du die Zeit finden würdest und mir dahingehend ein wenig unter die Arme greifen könntest.

    Danke im Voraus!

    Mark

  • dave // Dezember 4, 2008 um 2:27 | Antworten

    Die Beschreibung einer möglichen Abwehr eines
    1€.Jobs finde ich klasse. Der Widerspruch besteht naürlich immer darin, dass die Peter Hartz/Alg II-Gesetzgebung nicht verfassungs-
    konform ist und Zwangsarbeit Vorschub leistet,

    Außerdem werden Menschen, die eh nicht wissen, wie sie mit ihrem wenigen Geld „normal“
    leben sollen in einen Konflikt hineingezogen, der
    nun wirklich nicht dazu geeignet ist würdevoll
    eine eventuell als Schikane erlebte aRBEIT
    durchzustehen. Wie man den Kommentatoren
    „pro Schikane“ entnehmen kann, fehlt diesen
    Vollstreckern jegliches Geschichtsbewsusstsein.

    Aus dem III. Reich nichts gelernt!

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