Brühl (Rheinl. / Faultierdorf). 24.02.2011.
+++++ Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am 14.07.2010 eingereicht (Beschwerde-Nr. 40187/10)+++++Das “Fördern-und-Fordern”-Prinzip von Hartz IV wird atomisiert+++++Mit Glück wird bis Ende 2011 die Z W E I T E Individualbeschwerde eingereicht
Unbedingt Hinweise im Impressum beachten!+++++ Vorsorgevollmachten schützen!
Es reicht!
Im Jahre 2006 wurde ich von der ehemaligen ARGE Rhein-Erft, Gst. Brühl, (heute: Jobcenter Rhein-Erft-Kreis) unter Androhung der Existenzvernichtung gezwungen, eine Euro-Zwangsarbeit auszuüben. Vermittelt durch die Helios gGmbH, Hamburger Str. 8, 50321 Brühl, nahm das völkerrechtswidrige Verbrechen an zwei “Einsatzstellen” seinen Lauf:
1. Pestalozzi-Schule, Förderschule der Stadt Brühl
2. Stadtbücherei Brühl, damalige Leiterin, Frau Dipl.-Bibl. (FH) Anja Bley, derzeit Stadtbücherei Velbert.
Wer dort zwangsarbeiten musste, kann sich vorstellen, was die Begriffe Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bedeuten! Insbesondere auf Grund des ausgeübten Terrors von Seiten der damaligen Stadtbüchereileiterin fast zum Fall für die Irrenanstalt geworden (ecce! Nichts anderes habe ich in meinen Klageschriften so beschrieben; diese Schriftsätze sind Grundlage ÖFFENTLICHER Verhandlungen und somit ÖFFENTLICH!), reichte ich mit dem 19.06.2006 einen Eilantrag in Gestalt einer vorbeugenden Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme beim Sozialgericht Köln ein. Durch Beschluss vom 17.07.06 – S 20 AS 46/06 ER – wurde dieser zwar abgelehnt, doch enthielt die Begründung des SG Köln interessante Argumente, so dass ich unbehelligt aus der Ein-Euro-Zwangsarbeit in der Stadtbücherei Brühl entfliehen konnte.
Erst im Verlaufe von Jahren stieß ich auf das Rechtssystem des internationalen Völkerrechts, insbesondere in Gestalt der Menschenrechtsabkommen, welche die BRD ohne jedweden Zweifel einhalten muss, da sich andernfalls gar ein Verfassungsverstoß durch friedensstörende Handlungen ergäbe (nähere Details: siehe Klageschriften). In akribischer Kleinarbeit stellte ich Normenkollisionen fest, welche zwischen dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II = “Hartz IV” – und dem internationalen Völkerrecht bestehen. Zudem darf nationalsozialistisches Gedankengut nicht wieder erneut aufgewärmt werden … Laut juristischer Kollisionsregeln hätte das SGB II infolgedessen bereits von sich aus weichen müssen. Das ist nicht geschehen; stattdessen wird ein wahnsinniges Nebenrechtssystem aufrecht erhalten – ausgeübt von völkerrechtswidrigen und damit verfassungswidrigen ARGEn alias Jobcentern. – Insgesamt resultiert hieraus Völkermord, denn wenn sich die Hartz-IV-Bezieher, von den Medien selten beachtet, reihenweise vor die Züge werfen, dann ist dies im Sinne der rechtswissenschaftlichen Fachliteratur in der Tat in genannter Weise anzusprechen.
Das Vierte Reich der sog. “BRD” tötet also wieder. Nur diesmal wesentlich subtiler. Auschwitz ließe sich unter den Augen der Weltöffentlichkeit schlecht wiederaufbauen …
Datiert auf den 09.11.2008 schrieb ich eine Feststellungsklage zum Wiederaufrollen der damaligen Ein-Euro-Zwangsarbeit. Ich fordere aus rein juristischen, prozesstaktischen Gründen 100.000,- EUR Entschädigung. Das Verfahren wurde vor dem SG Köln unter - S 22 AS 240/08 – anhängig. Die mündliche Hauptverhandlung wurde mit dem 27.02.2009 sehr rasch angesetzt, zumal ich einen Antrag auf Richtervorlage zum Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 und 2 GG zuvor im Schriftwechsel nachreichte. Die Falle hatte zugeschnappt! Man geriet ins Schwitzen. Die Wissenden unter den Lesern werden erkennen. Mit Urteil vom 27.02.2009 wurde die Klage abgewiesen, indes die Berufung zugelassen. – Quod erat demonstrandum.
Kein deutscher Richter gäbe es zu, dass Hartz IV völkerrechtswidrig ist. Nur einmal hat der Vorsitzende sich verplappert – eine wahrer Fauxpas! Er meinte eine Entschädigungszahlung für erlittene Zwangsarbeit sei ggf. im Internationalen Strafrecht zu suchen. Im gleichen Atemzug wurde aber der Zwangsarbeitscharakter eines Ein-Euro-Jobs bezweifelt … Entweder – oder. Dann werden sich irgendwann gewisse Herrschaften also vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wiederfinden.
Die Berufung zum Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen wurde sodann mit Schriftsatz vom 21.03.2009 eingelegt. Nach mündlicher Verhandlung am 06.07.2009 wurde die Berufung abgewiesen (LSG NRW, Urteil vom 06.07.2009 – L 19 AS 11/09). Auch hierin findet sich bzgl. des Völkermordvorwurfs, man solle sich an die Strafverfolgungsbehörden wenden. Dies dürfe in der BRD einmalig sein, dass ein Kläger solch hochinteressante Urteilsbegründungen ohne strikte Negierung des Völkermord per se in die Hand erhält. Überdies gab die Beklagte zu Protokoll, dass ich nie wieder einen Ein-Euro-Job erhalten werde. – Sicherlich ebenso einmalige in Deutschland, wenngleich Kritiker nicht müde werden zu kolportieren, dass meine Aktivitäten doch ohnedies keinen Sinn ergäben und man stattdessen nur den Honigtopfbewahrern der LINKEN nachplappern solle.
Weiterhin wurde ein Prozesskostenhilfeantrag (02.08.2009) beim Bundessozialgericht für eine Nichtzulassungsbeschwerde bzgl. der Revision eingereicht. Leider steckte dieser durch (absichtliche?) enorme Verzögerungen seitens des Bundessozialgerichts lange Monate fest. Mit Beschluss vom 17.02.2010 wurde der PKH-Antrag sowie Antrag auf Zuteilung eines Rechtsanwalts abgelehnt, wobei mir der Schriftsatz am 26.02.2010 erst zuging. Ein Armutszeugnis für die bundesweit bekannten Richter, wie Udsching und Spellbrink. Internationales Völkerrecht? – Nix verstehen! Als Schweinerei ist dabei die Behauptung anzusehen, ich hätte keinen Verfahrensmangel geltend gemacht.
Vielleicht wird es dem einen oder anderen auffallen, dass es zunächst nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 09.02.2010 bzgl. der Regelsätze eine rein monetäre Diskussion in den Hetzmedien gab. Urplötzlich, um den 17. Februar herum, begann Guido Westerwelle von der Nazi-FDP zu randalieren und änderte den Tenor der “Debatte” in Richtung Zwangsarbeit. Mails an die FDP, in denen ich jedoch diesen Blog nicht erwähnte, führten ausgerechnet zu einer enorm gesteigerten Zugriffszahl pro Tag. Gibt es etwa noch Stasi-Akten? – Weiß da etwa jemand, dass ich die Sache vollkommen ernst meine? – Sollte mir etwas zustoßen, haben wir es mit einem politischen Mord zu tun.
Der Weg durch die Instanzen wurde schließlich mit dem Einreichen einer Verfassungsbeschwerde vom 03.03.2010 beendet und unter dem Aktenzeichen – 1 BvR 653/10 – geführt. Die Karlsruher lehnten die Beschwerde mit der Entscheidung vom 26.05.2010 als unzulässig ohne Nennung auch nur eines Jotas zur Begründung ab. Deshalb steuerte ich mit dem 14.07.2010 eine Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an – Ziel erreicht. Infolge einer erheblichen Überlastung des EGMR, denn zum Europarat (nicht EU!) gehören auch riesige Staaten wie Russland, von dessen Bewohnern derzeit noch ca. 20.000 Beschwerden anhängig sind, sowie einer Umstrukturierung nach Inkrafttreten des Protokolls Nr. 14 kann die Zulässigkeitsprüfung meiner Individualbeschwerde ein Jahr oder länger in Anspruch nehmen.
Die Schriftsätze im geschilderten Fall als pdf-Dateien:
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Die Beschwerde vor dem EGMR mit Klage vom 9. Nov. 2008 und Verfassungsbeschwerde vom 3. März 2010 im Anhang:
Application 14 July 2010 anonym
Hierzu auch zwei weitere Angriffwellen zur gleichen Zeit:
widerspruch_meldeaufforderung_antrag_anonym
+++++ Die ARGE Rhein-Erft griff dennoch wieder an: Es gab eine Meldeaufforderung für den 20.08.2009, vermutlich, um den Kläger in den Suizid zu treiben (Völkermord bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit) und somit an Verfassungsbeschwerde zu hindern. Dies konnte mit Hilfe einer Feststellungsklage nebst Eilantrag erfolgreich verhindert werden: Keine Eingliederungsvereinbarung – keine Arbeitslosenindustrie-Hinterhof-Klitsche.
Der Fall: Feststellungsklage_gegen_Meldeaufforderung_anonym2 +++++
Die mündliche Hauptverhandlung der immer noch anhängigen Klage – S 7 AS 198/09 – wird am 22.02.2011, 11:35 Uhr, im Sozialgericht Köln mit der Vorsitzenden Fellermann-Blachut erfolgen.
Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) – ein neoliberal-faschistischer Thinktank – BEWEIST: HARTZ IV ist VÖLKERMORD!
ALG-II-Bezieher sterben!
” Ein Bild sagt mehr als tausend Worte …”
http://www.insm-oekonomenblog.de/allgemein/ein-bild-sagt-mehr-als-tausend-worte/
Die Arbeitslosenkurve hat im letzten Abschnitt eindeutig eine stärkere negative Steigung im Vergleich zur positiven Steigung der Kurve der Erwerbstätigen.
Bezogen auf den linken Bereich der Kurven – was sehen wir da????
Der_Arge
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